Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
Psychotraumatherapie
Schillerstr. 7
18119 Rostock Warnemünde
mail: psychotherapie-hohlbein@t-online.de
Das Behandlungsangebot richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Grund zur Vorstellung sind Probleme und Aufgaben, die aktuell nicht selbst gelöst werden können und dadurch zu erhöhtem Leidensdruck des Kindes/ Jugendlichen oder auch des sozialen Umfeldes führen.
Therapeutische Haltung
Das Behandlung wird individuell auf den jeweiligen Menschen abgestimmt, denn nicht alle Methoden passen zu jedem Menschen. Dabei werden neben der Einzeltherapie auch begleitende Gespräche mit Eltern, Schule oder anderen wichtigen Bezugspersonengeführt.
Als approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin und zertifizierte Traumatherapeutin unterstütze und begleite ich Kinder und Jugendliche dabei, eigene Ziele zu erreichen, neue Verhaltensweisen zu erlernen und in den Alltag zu übertragen. Durch die Fokussierung auf Stärken und Ressourcen werden Selbstwertgefühl und Selbstbewusstsein gestärkt und damit die Basis für eine positive Entwicklung geschaffen.
Um eine Therapie zu beginnen benötigt man im Normalfall weder ein Rezept noch eine Überweisung. Es wird telefonisch ein Kontakt für die psychotherapeutische Sprechstunde vereinbart.
Jeder vereinbarte Termin ist nur für Sie/ Dich reserviert! Deswegen ist auf eine rechtzeitige Terminabsage (48 Std. vorher) zu achten. Näheres über eventuell entstehende Ausfallgebühren werden ebenfalls im Erstkontakt besprochen.
Die ersten Therapiesitzungen dienen dazu, sich kennen zu lernen und abzuschätzen, ob eine reguläre Therapie aufgenommen werden soll. Die einzelnen Therapiesitzungen dauern ca. 50 Minuten und finden meist wöchentlich statt. Je nach Thema und Entwicklung dauert die therapeutische Begleitung unterschiedlich lange.
Aufgrund der Schweigepflicht darf ich ohne eine Schweigepflichtsentbindung keine Informationen an Dritte weitergeben. Auch darf ich mit niemandem Kontakt aufnehmen, solange ich nicht durch Sie/ Dich von der Schweigepflicht entbunden bin.
Die Kosten für die Therapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Privatversicherte Patienten sollten sich bei ihrer Kasse erkundigen, ob Psychotherapie im Leistungskatalog enthalten ist.